Umstellung des Corona-Testverfahrens ab dem 28. Februar 2022
Auszug aus der Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 17.02.2022:
1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
Ab Montag, d. 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (d.h. geimpft oder genesen) aufgehoben. Es müssen ab dann also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können.
2. Änderung des Testverfahrens an Grundschulen
Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt. Ab Montag, d. 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.
Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen (Testung am Vorabend ist möglich).
Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg oder in der Schule zu infizieren.
Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung (s. Formular Anhang) für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) in der Schule vorgelegt werden (ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig).
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.
Im Interesse einer Entlastung der Grundschulen, vor dem Hintergrund begrenzter PCR-Testkapazitäten und anlässlich der neuen Bundestestverordnung ist das neue Testverfahren an den Grundschulen zielführend. Durch das Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken ist ein wirksamer Basisschutz weiterhin gewährleistet.
Unter folgendem Link finden Sie den aktuellen Elternbrief von Frau Ministerin Gebauer:
Freundliche Grüße
V. Wagner
(Konrektorin / komm. Schulleiterin)